Häufige Fragen

Kontakt & Termine

Wie sind die Öffnungszeiten?

Wir sind für Sie telefonisch erreichbar: Montag – Donnerstag 8:30 – 12:30.
Termine werden flexibel nach Vereinbarung vergeben.

Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich auch einfach vorbeikommen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular.

Wie kann ich die Praxis für Termine oder Rückfragen kontaktieren?

Sie können uns gerne jederzeit telefonisch, per Email oder über unser Kontaktformular kontaktieren

Wieviel vorher kann ich einen Termin absagen?

Bitte sagen Sie Ihren Termin so früh wie möglich ab. Es ist möglich den Termin am Tag des Termins zu stornieren.

Wird ein abgesagter Termin verrechnet?

Nein, ein abgesagter Termin wird nicht verrechnet.

Anfahrt

Wo befindet sich die Praxis?

Unsere Praxis befindet sich in der Schottenfeldgasse 59, Ecke Kandlgasse im 4. Obergeschoss, 1070 Wien.
Es gibt einen Lift im Haus.

Welche Parkmöglichkeiten gibt es?

In unserer Nähe befinden sich mehrere Parkgaragen in maximal 5 Minuten Fußweg Entfernung:

Parkgarage Lugner Halbgasse, Halbgasse 33-5, 1070 Wien (2min Fußweg)

Parkhaus Burggasse APCOA, Burggasse 85, 1070 Wien (2min Fußweg)

Parkgarage Kaiserstraße 45, 1070 Wien (5min Fußweg)

Wie erreiche ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

U6 (Station Burggasse/Stadthalle)
U3 (Station Zieglergasse)
Straßenbahnlinie 5 (Station Westbahnstraße)
Straßenbahnlinie 49 (Station Kaiserstr./Westbahnstr.)
Buslinie 48a (Station Zieglergasse/Neustiftgasse)

1. Termin & Erstgespräch

Benötige ich eine Überweisung für den ersten Termin?

Nein, Sie benötigen keine Überweisung für Ihren ersten Termin bei uns.

Welche Unterlagen muss ich zum Erstgespräch mitnehmen?

Sie benötigen keine Unterlagen, sofern nichts anderes besprochen wurde. Falls Sie Röntgenbilder, MRT usw. besitzen bringen Sie sie gerne mit.

Verrechnung & Kostenerstattung allgemein

 

Was bedeutet Wahlarzt-Praxis?

Wahlarztpraxen werden von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenverträge geführt und können ihre Honorare frei festlegen. Nach erfolgter Konsultation/Behandlung erhalten Sie von uns eine Honorarnote. 
Ihre Krankenversicherung erstattet nach erfolgter Bezahlung und Einreichung der Rechnung(en) einen Teil der Behandlungskosten. Besteht darüber hinaus ein zusätzlicher Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung, kann eine Erstattung bis zum vollen Umfang der Kosten erfolgen.

Welche Krankenkassen werden akzeptiert?

Da wir eine reine Wahlarzt-Praxis sind, übernimmt in den meisten Fällen nur die Privatversicherung die komplette Behandlung. Von anderen Krankenkassen bekommen Sie eventuell einen Teil zurückerstattet, bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrer Krankenkasse.

Wie erfolgt die Verrechnung mit meiner Krankenkasse?

Als von allen Krankenkassen akkreditierte Wahlarztordination erhalten Sie für unsere Leistungen eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherungsträger zur Erstattung einreichen können. Die Kasse leistet einen Kostenersatz in Höhe von 80-100% des vertraglich festgesetzten Tarifs.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Sie haben die Möglichkeit Bar oder mit Bankomatkarte bei uns zu bezahlen.

Interdisziplinäres Zentrum & ganzheitliche Therapien

 

Was bedeutet interdisziplinäres Zentrum?

Interdisziplinär bedeutet Methoden und Denkweisen einer anderen Fachrichtung miteinzubinden und mit zu nutzen. Wesentlich für eine übergreifende Zusammenarbeit ist der Verständigungsprozess, der über Fachgrenzen hinweg stattfindet. Gemeinsam werden Probleme analysiert und Lösungen gefunden.

Wie werden die für mich passenden Behandlungspläne erstellt?

Nach Ihrem Ersttermin wird aufgrund detaillierter Analysen und allen vorliegenden Daten vom AK Med Team der für Sie optimale Behandlungsplan erstellt.

Muss ich alle vorgeschlagenen Therapien machen oder kann ich Teile des Behandlungsplans ablehnen?

Natürlich können Sie Therapien ablehnen. Jedoch können wir dann nicht für einen 100% Therapieerfolg garantieren. Wenn Sie das Gefühl haben, die vorgeschlagene Therapie ist nicht das Richtige für Sie, besprechen Sie das bitte mit Ihrem Behandler/Ihrer Behandlerin.

Dauer & Kosten Zahnregulierung

 

Was kostet ein Erstgespräch für eine Zahnregulierung?

Das erste persönliche Beratungsgespräch ist unverbindlich und wird mit 80 – 100 Euro verrechnet. Sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden, übernehmen wir gerne die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, um Ihnen vor Behandlungsstart den Umfang der Kostenerstattung nennen und gegebenenfalls Teilzahlungsoptionen festlegen zu können.

Wie hoch sind die Kosten einer Zahnregulierung?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind von der Komplexität des klinischen Problems und von der Art der Zahnspange abhängig. 
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die Fehlstellungen aufweisen und deren apparative Behandlung seit 1.7. 2015 von ihrer Versicherung als Vertragsleistung anerkannt und bewilligt wird, übersteigen die Gesamtkosten der interzeptiven Frühbehandlung in keinem Fall den für das Jahr 2015 festgelegten Kassentarif von ca. 1.500 Euro. Für die im neuen Leistungspaket festgelegte apparative Hauptbehandlung übersteigen die Gesamtkosten in keinem Fall den für das Jahr 2015 vertraglich festgelegten Betrag von 3.500 Euro.
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung selbst sind abhängig von der Komplexität des klinischen Problems bzw. der Form der Zahnregulierung:
Für eine IOTN-Feststellung (für die Gratiszahnspange) verrechnen wir 50 Euro.
Die Kosten für eine festsitzende, apparative Hauptbehandlung betragen rund € zwischen 5.000 und 6.000 Euro.
Interzeptive Behandlungen bzw. Frühbehandlungen sind mit Kosten zwischen 1.200 bis 1.600 Euro verbunden.

Wer stellt den Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkassa?

Wenn gewünscht, übernehmen wir gerne die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.

Gibt es eine Möglichkeit zur Teilzahlung?

Ja, Teilzahlungen sind möglich!

Sind Zahnspangen steuerlich absetzbar?

Ja, Zahnspangen sind steuerlich absetzbar.

Gratiszahnspange

 

Wann ist die Zahnspange gratis? 


Die Behandlungskosten für festsitzende Zahnspangen werden nur dann übernommen, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen Korrektur erfordert. Ob das der Fall ist, wird mittels IOTN-Einstufung ermittelt: Liegt eine Fehlstellung nach IOTN 4 oder 5 vor und hat die betroffene Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind die Kriterien für die Gratiszahnspange erfüllt. 
Liegt eine Zahnfehlstellung nach IOTN 1-3 vor, können hingegen nur Zuschüsse, die von Kasse zu Kasse variieren, beantragt werden.

Wie wird die IOTN-Einstufung ermittelt? 


Die Ermittlung darf ausschließlich durch zertifizierte Behandler durchgeführt werden. Unsere Praxis ist auf der Liste der zertifizierten Wahlkieferorthopäden eingetragen und kann somit IOTN-Feststellungen durchführen. Die Kosten dafür werden von der jeweiligen Krankenkasse teilweise rückerstattet.

Welche Art der Zahnregulierung wird übernommen? 


Übernommen werden ausschließlich die Behandlungskosten für festsitzende und sichtbare Zahnspangen. Unsichtbare, kosmetische Zahnspangen sind nicht gedeckt.

Ist für die Gratiszahnspange eine Bewilligung einzuholen? 


Nach exakter kieferorthopädischen Analyse wird ein Antrag an die jeweilige Krankenkasse gestellt. Sollten die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, wird die Rückerstattung in 3 Teilbeträgen ausgezahlt.

Welche Vorteile hat es, die Gratiszahnspange von einer akkreditierten kieferorthopädischen Wahlarztpraxis umsetzen zu lassen? 


Bei Umsetzung der Gratiszahnspange durch eine akkreditierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis (wie wir es sind) leistet die Kasse einen Kostenersatz in Höhe von 80% des vertraglich festgesetzten Tarifes.
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